01
Ermittlungen in Köln
Anzeigen können bei jeder Polizeidienststelle oder unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Bei örtlicher Zuständigkeit ermitteln im Kölner Stadtgebiet regelmäßig Dienststellen der Polizei Köln unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Köln. Spezialisierte Sachbearbeitung und digitale Auswertung können behördenintern an anderen Stellen erfolgen.
02
Staatsanwaltschaft Köln
Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen, ob sie das Verfahren einstellt, einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt. Verteidigung kann zuvor Akteneinsicht nehmen, Beweisanträge anregen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben – sofern dies strategisch sinnvoll ist.
03
Amtsgericht oder Landgericht Köln
Welches Gericht zuständig ist, hängt insbesondere von Straferwartung und Tatvorwurf ab. Eine Anklage zum Amtsgericht wird anders vorbereitet als ein Verfahren vor einer großen Strafkammer des Landgerichts. Gerichtsstand und Zuständigkeit müssen jeweils im konkreten Verfahren geprüft werden.
04
Der OLG-Bezirk Köln
Das Oberlandesgericht Köln steht im Gerichtsaufbau über den Landgerichten Aachen, Bonn und Köln. Das bedeutet nicht, dass jedes Sexualstrafverfahren dort verhandelt wird. Es kann jedoch für bestimmte Rechtsmittel und Zuständigkeitsfragen relevant werden.
05
Besprechung in Köln-Kalk
Persönliche Termine finden nach Vereinbarung in der Zweigstelle Erna-Scheffler-Straße 1a statt. Bringen Sie Schreiben der Behörden, Aktenzeichen und eine Liste sichergestellter Gegenstände mit. Verzichten Sie bis dahin auf eine detaillierte Schilderung gegenüber Dritten.
Amtliche Quellen
Die Verlinkungen führen zu den jeweils verantwortlichen staatlichen Stellen. Maßgeblich ist der aktuelle amtliche Stand.